by StefanW » Mon Sep 20, 2010 10:09 am
das müsste ja vom PSTN Gateway gemacht werden, da wir nicht mit dem ISDN sprechen können.
Habe es mal an BeroNet geschickt ob die das können. Patton, keine Ahnung
Für wen es von interesse ist:
Identifizieren (MCID) [Bearbeiten]
MCID (englische Abkürzung für Malicious Call Identification) ist ein Dienstmerkmal für ankommende Rufe und ist zur Identifizierung von Klingelstörern, belästigenden Anrufen und den Begehen anderer Straftatbestände mittels Telefonanruf gedacht (umgangssprachlich im Deutschen auch als Fangen oder Fangschaltung bekannt). Der gerufene Teilnehmer kann damit veranlassen, dass die Rufdaten eines eingehenden Anrufes im Netz aufgezeichnet werden, dies auch bei und trotz aktivierter Rufnummernunterdrückung. Rufdaten enthalten die Rufnummer des Anrufers und des Angerufenen, sowie Uhrzeit und Datum. Diese Daten, vom Telefondienstanbieter ausgestellt, sind als Beweismittel vor Gericht anerkannt. MCID ist in folgenden Ausprägungen verfügbar:
Identifizieren während eines bestehenden Anrufs mittels Aktivierung durch den Angerufenen.
Identifizieren innerhalb einer bestimmten Zeit nach Ende des Anrufs, erfordert die Aktivierung durch den Angerufenen innerhalb von 30 Sekunden nachdem der Anrufer aufgelegt hat. Nicht möglich, wenn der Angerufene selbst aufgelegt hat.
Identifizieren vor Annahme eines Anrufes (zur Identifizierung von so genannten Klingelstörern). In der Regel ist dies noch 20 Sekunden möglich, nachdem der Anrufer aufgelegt hat.
Automatisches Identifizieren von allen nicht beantworteten Anrufen.
Automatisches Identifizieren von allen Anrufen (beantworteten und nicht beantworteten Anrufen).
In Deutschland ist die Verfügbarkeit dieses Leistungsmerkmal gesetzlich vorgeschrieben und ihre Bereitstellung und Verwendung im Telekommunikationsgesetz (Deutschland) definiert. Es muss in der Regel beim Telefondienstanbieter beantragt werden. Gewährt wird eine Fangschaltung (bzw. MCID) in der Regel nur bei der Glaubhaftmachung eines damit im Zusammenhang stehenden straf- oder zivilrechtlichen Tatbestandes.
TKG 2004 § 101: Mitteilen ankommender Verbindungen regelt im Einzelnen:
Bereitstellung einer Fangschaltung und der Annahme eines Antrags
Auskunft der festgestellten Verbindungen
netzübergreifende Auskünfte
Unterrichtung des Inhabers des Anschlusses, von dem die festgestellten Verbindungen ausgegangen sind
datenschutzrechtliche Festlegungen
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Stefan Walther
Technical Support Engineer
3CX - Developers of IP PBX Software